Sonderpädagogischer Dienst
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler ist Aufgabe der allgemeinen Schule. Diese Förderung wird von der allgemeinen Schule dokumentiert und evaluiert.
Bei weiterem Förderbedarf kann zur Unterstützung der allgemeinen Schule der Sonderpädagogische Dienst (Kooperation) angefordert werden. Jeder Schule im Einzugsbereich der Albert-Schweitzer-Schule sind KooperationslehrerInnen namentlich zugeordnet. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer/in Ihres Kindes.
Der Sonderpädagogische Dienst kann auch zur Klärung der Lernortfrage des Kindes, das zur Einschulung ansteht, hinzugezogen werden.
Den Prozessablauf einer Beratung und Überprüfung finden Sie beim Staatlichen Schulamt Backnang.